concentrade zum Thema Datenschutz
Die concentrade kommt in ihrer Funktion als Sicherheitsdienstleister im besonderen Maße mit personenbezogenen Daten unserer Kunden in Berührung. Unsere Kunden bringen uns damit in sehr hohem Maße Vertrauen entgegen. Diesem Vertrauen sehen wir uns als Unternehmen verpflichtet. Daher legen wir höchsten Wert auf die Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit.
Jeder Mitarbeiter der concentrade, der in irgendeiner Form mit sensiblen Daten in Berührung kommt, ist gemäß §5 BDSG auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet worden. Allen Mitarbeitern ist somit unter anderem untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis werden nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz können Sie hier in der kompletten Form einsehen.
